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Aktive

Veredelung

Bei der aktiven veredelung können waren aus dem Drittland ins EU-Zollgebiet eingeführt werden und nach Abschluss der Arbeiten (Bearbeitung, Verarbeitung, Ausbesserung) als Veredelungserzeugnisse wieder das Zollgebiet der EU verlassen.

Der Vorteil:         Es fallen keine Einfuhrabgaben an!
Zwei Möglichkeiten:

  • Verfahren der Zollrückvergütung (av/r)
  • Nichterhebungsverfahren (av/s)

    Wir beraten Sie gerne über die Vorteile dieser Verfahren und übernehmen alle Formalitäten, die beachtet werden müssen. Das betrifft unter anderem die Wahl des richtigen Verfahrens, die Zollanmeldung bei der Überführung in die Veredelung und den Übergang in eine neue zollrechtliche Bestimmung nach dem Veredelungsabschluss.

Kontaktieren Sie uns!

 

Passive

Veredelung

Bei diesem Zollverfahren werden Waren aus dem EU-Zollgebiet zur Bearbeitung ins Drittland ausgeführt, um anschließend nach der Weiterverarbeitung wieder in die EU eingeführt zu werden. Bei diesem Verfahren wird also berücksichtigt, dass in den veredelten Waren aus dem Zollgebiet der EU enthalten sind, auf die kein Zoll erhoben wird.

Es kommt die Berechnungsmethode der Mehrwertverzollung zum Einsatz.

Wenn sie die passive Veredelung nutzen wollen, können Sie sich auf unser Kompetenz verlassen.

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